Fragen und Antworten zum Handel von Herkunftsnachweisen
Wie transparent ist der Marktplatz?
Wir wollen allen Marktteilnehmern einen einfachen und rechtssicheren Marktzugang zum Handel von Herkunftsnachweisen ermöglichen. Die volle Markttransparenz bieten wir registrierten Nutzern, die ein Interesse haben, den Handel von Herkunftsnachweisen mit uns gemeinsam transparenter zu machen.
Allerdings ist uns auch der Schutz der Daten unserer Nutzer wichtig. Solange kein konkreter Kaufvertrag zwischen zwei Nutzern zustande kommt, geben wir die Daten unserer Nutzer nicht bekannt. Eine Weiterleitung der Daten an Dritte erfolgt nicht.
Wer ist mein Vertragspartner?
Ihr Vertragspartner zur Nutzung des Marktplatzes sind wir als Marktplatzbetreiber. Kommt ein Kaufvertrag zustande, ist Ihr Vertragspartner immer ein anderer Nutzer.
Wann erfahre ich, wer mein Vertragspartner bei Abschluss eines Kaufvertrages ist?
Ihre Daten und die Ihres Vertragspartners geben wir erst unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages bekannt.
Wie werden die Nutzer bei der Anmeldung verifiziert?
Bei Anmeldung eines neuen Nutzers wird unsererseits darauf geachtet, dass alle erforderlichen Daten eingegeben wurden und die Angaben plausibel sind. Bei einer Anmeldung eines uns unbekannten Nutzers wird auf die Richtigkeit dieser Daten besonders geachtet. Eine Garantie, dass der jeweilige Nutzer all seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen wird, können wir aber nicht übernehmen.
Was passiert mit Nutzern, die sich nicht an die Nutzungsbedingungen halten?
Hält sich ein Nutzer nicht an die Nutzungsbedingungen und liegen uns hierzu eindeutige Nachweise vor, wird der Nutzer vom Marktplatz ausgeschlossen.
Wie auch bei jedem anderen Handelsgeschäft wird das Geschäft zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen geschlossen. Wenn sich ein Nutzer nicht an diese Bedingungen hält, kann vor Gericht Klage auf Einhaltung des Vertrages erhoben werden.
Wie erfolgt der Transfer der Herkunftsnachweise?
Wenn Sie ein Angebot oder eine Nachfrage anklicken, wird Ihnen unter „Transfer“ angezeigt, wo der andere Nutzer seine Herkunftsnachweise verwaltet. Dort erfolgt der Transfer der gehandelten Herkunftsnachweise. Nur, wenn beide Nutzer dort registriert sind, ist ein Transfer der vereinbarten Herkunftsnachweise möglich.
Welche Kosten entstehen bei der Nutzung des Markplatzes und wie erfolgt die Abrechnung?
Die Nutzung unseres Marktplatzes für Herkunftsnachweise ist kostenlos. Kommt zwischen zwei Nutzern ein Kaufvertrag zustande, indem ein Nutzer ein Offert eines anderen Nutzers annimmt, verrechnen wir als Marktplatzbetreiber eine Handelsprovision von 3,5 % des Nettokaufpreises. Die Abrechnung der vereinbarten Herkunftsnachweise erfolgt dann unmittelbar zwischen den Nutzern.
Wie erfolgt die Abrechnung der Handelsprovision?
Mit dem Abschluss eines Kaufvertrages erhalten Sie automatisch eine Rechnung der entsprechenden Handelsprovison zugeschickt. Die Zahlung selbst erfolgt mittels einfachem Bankeinzug. Im unwahrscheinlichen Fall einer Fehlbuchung kann diese Zahlung von Ihnen binnen 8 Wochen beeinsprucht werden und wird dann problemlos von der Bank an Sie retourniert.
Wie kann ich Herkunftsnachweise international handeln?
Um Herkunftsnachweise international (zwischen unterschiedlichen nationalen Registern) auszutauschen, ist neben dem nationalen Konto zur Verwaltung der Herkunftsnachweise (E-Control, Umweltbundesamt etc.) auch ein sogenannter AIB Hub-Zugang erforderlich. Sowohl für den Export als auch für den Import werden dem Inhaber dieses AIB Hub-Zuganges dann die Kosten für die transferierten Mengen in Rechnung gestellt. Österreichischen Nutzern ohne AIB Hub-Zugang (nationales Register E-Control) bieten wir an, den internationalen Transfer gegen Entgelt abzuwickeln.
Welche Herkunftsnachweise sind international handelbar?
Die meisten Herkunftsnachweise sind auch international handelbar. Bestimmte Herkunftsnachweise sind aber mitunter aufgrund nationaler Vorgaben vom internationaler Transfer ausgeschlossen. Dies gilt beispielsweise für Herkunftsnachweise, die österreichischen Energielieferanten monatlich von der Öko-Bilanzgruppe zwangszugewiesen werden.